Schulkindergarten
Zwei Einrichtungen unter einem Dach
Der Schulkindergarten für Kinder mit einer geistigen Behinderung (ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) und eine Kleinkindgruppe für nichtbehinderte Kinder (ab 1,5 Jahren) werden unter einem Dach betreut: Die Kinder spielen und lernen gemeinsam.